Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Der Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dient primär drei Zielen:
- Ausreichend rauchfreie Rettungs-, Flucht- und Löschangriffswege.
- Minderung der Brand- bzw. Hitzebeanspruchung von Bauteilen.
- Vermeiden bzw. Hinauszögern des „flashover“-Effektes (schlagartiger Übergang von der Entstehungsbrandphase zur Vollbrandphase).
Auf Grundlage der Landesbauordnung (LBO), eines Brandschutzkonzeptes oder einer Sonderbauverordnung fordert der Gesetzgeber den Einbau sowie die regelmäßige Wartung solcher Anlagen:
- für alle innenliegenden notwendigen Treppenräume (gem. § 35 Abs. 8 BauO NRW),
- für bauliche Anlagen oder Räume besonderer Art und Nutzung (z. B. Hallen und Kaufhäuser), die als Sonderbauten eingestuft werden (gem. § 50 Abs. 1 BauO NRW).
Neben der LBO sind je nach baulicher Anlage weitere Vorschriften und Regeln der Länder (Sonderbauverordnungen) und insbesondere auch der Sachversicherer (VdS-Richtlinien) bei der Planung und Errichtung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zu beachten.
Grundsätzlich kann ein Raum oder ein Gebäude auf drei Arten entraucht werden:
1. Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) nach DIN 18232-2 und DIN EN 12101-2: Der natürliche Rauchabzug macht sich das thermische Auftriebsprinzip zu Nutze. Rauchgase steigen nach oben und werden über Fassade oder Dach nach außen abgeführt.
2. Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) nach DIN 18232-5 und DIN EN 12101-3: Als maschineller Rauchabzug werden Anlagen bezeichnet, deren Funktion mit Rauchgasventilatoren erfolgt.
3. Rauchschutz-Druckanlagen (RDA) oder Überdruckbelüftung (ÜLA) nach DIN EN 12101-6: Im Gegensatz zu den erstgenannten Verfahren wird bereits der Eintritt von Rauchgasen verhindert, indem ein Druckgefälle zwischen zwei Bereichen (z. B. zwischen Treppenhaus und Nutzraum) erzeugt wird.
Der natürliche Rauchabzug (NRA) ist die einfachste Realisierung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage. Der Einbau einer NRA ist an einige Bedingungen geknüpft. So müssen Lage und Größe der notwendigen Rauchabzugs- und Zuluftflächen den Vorgaben der LBO (z. B. § 35 Abs 8 BauO NRW) oder der DIN 18232-2 entsprechen.
Handbedienstelle,
Automatische Auslösevorrichtungen (z. B. Thermomelder, Rauchmelder, Thermoautomatik)
Öffnungsaggregat (Pneumatikzylinder oder Motor) für Fenster oder Lichtkuppel
Zuluftöffnungen (manuell oder automatisch)
bilden gemeinsam die NRA.
Auf Kundenwunsch bestehen weitere Ausbaumöglichkeiten, beispielsweise zur täglichen Lüftung des Gebäudes. Hierbei kann die Steuerung wahlweise über Zeitschaltung sowie über Wind- und Regensensoren erfolgen.
Sollten brandschutztechnisch weitergehende Anforderungen bestehen, so kann die Rauch- und Wärmeabzugsanlage auch in komplexe Brandschutzsysteme eingebunden werden.
Bei elektrischen RWA Anlagen sind wir als Systempartner der Fa. Aumüller intensiv geschult, verfügen über einen großen Lagerbestand und können Ihnen einen umfassenden technischen Support bieten.
Nachfolgend ein kleiner Überblick über das Produktportfolio:
- Ferralux Antriebe
Produktübersicht Antriebe 03/2023
(PDF Datei, 28,6 MByte)
- Ferralux RWA Zentralen
Produktübersicht Zentralen 03/2023
(PDF Datei, 8,1